FU als Verwahrungsersatz?

Das Bundesgericht (II. zivilrechtliche Abteilung) hat einen wichtigen Grundsatzentscheid gefällt (BGE 5A_407/2019 vom 28.10.2019, Publikation in der AS vorgesehen), der v.a. auch die Strafrechtler interessieren müsste.

Die Berner Justiz wollte einen als gefährlich qualifizierten Mann nach Verbüssung seiner Strafe einfach mittels FU weiterhin inhaftieren; eine Möglichkeit, welche nicht zum ersten Mal diskutiert wird (vgl. etwa meine früheren Beiträge). Das Bundesgericht macht nun aber klar, was ja eigentlich alle wussten: mit geltendem Recht nicht vereinbar.

Ich verzichte auf Zitate und verweise auf einen sehr guten Bericht von Gerny in der NZZ, der es kurz und gut zusammenfasst.