Marc Thommen: Reform der Untersuchungshaft

Nach Art. 51 StGB ist die ausgestandene Untersuchungshaft auf die Strafe anzurechnen. Was sich wie eine gesetzgeberische Rechtswohltat anhört, ist bei näherer Betrachtung ein ziemlich fragwürdiges Konzept, das als antizipierte Strafe gegen die Unschuldsvermutung verstösst, die Untersuchungshaft begünstigt, den Verurteilungsdruck erhöht und die Dauer der Freiheitsstrafe beeinflusst.

In der Festgabe für Christian Schwarzenegger, die als Sondernummer von ContraLegem erschienen ist, plädiert Marc Thommen für die Abschaffung der Haftanrechnung. Was sich wie eine unverschämte Forderung eines frustrierten Staatsanwalts anhören mag erscheint nach der Lektüre des Beitrags als logisch oder vielleicht sogar als zwingend.

Die ganze Festgabe kann hier geladen werden. Sie enthält zahlreiche weitere Highlights, auf die ich später noch hinweisen werde.