Zwangsmassnahmen und Territorialitätsprinzip

Dass die Strafverfolger mit Genehmigung des ZMG an einem Auto GPS-Sender und Mikrofone anbringen dürfen, heisst noch nicht, dass sie die im Ausland aufgezeichneten Überwachungsergebnisse verwenden dürfen. Es ist bei fehlender internationalrechtlicher Grundlage vielmehr bei den zuständigen Behörden des ausländischen Staats um entsprechende Zustimmungen oder Genehmigungen zu ersuchen (BGE 1B_164/2019 vom 15.11.2019, Publikation in der AS vorgesehen).

Das Urteil, das zu einem grossen Teil aus Verweisen auf Quellen beruht, erscheint als überzeugend. Eine Zusammenfassung in deutscher Sprache kann der Medienmitteilung entnommen werden.