Observation nach StPO/SO?
Es ist kaum zu glauben, dass das Bundesgericht im Jahr 2026 noch ein Urteil fällte, bei dem es die Rechtmässigkeit einer Observation nach der alten solothurnischen Strafprozessordnung zu prüfen hatte. Weil die StPO/SO die Observation als Zwangsmassnahme nicht kannte, waren die entsprechenden privat erhobenen Beweismittel inkl. Folgebeweise nicht verwertbar (BGer 6B_462/2026 vom 25.03.2026, Fünferbesetzung).
Leider nicht ersichtlich ist, wie das Obergericht SO die Verwertbarkeit begründet hatte.