Rupperswil und die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hat Ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, dass das Gericht den Mut hat, die von ihr beantragte lebenslängliche Verwahrung anzuordnen. Sie appelliert mit anderen Worten an den Mut der Justiz zu einem gesetzeswidrigen Urteil.

Solche Äusserungen einer Exektuivbehörde sind gelinde gesagt bemerkenwert. Erklärbar sind sie aber allemal, wenn man beachtet, dass es in Strafverfahren nie um die Betroffenen geht, sondern um die Öffentlichkeit. Und diesbezüglich liegt der Königsweg halt im rechtlich nicht haltbaren Antrag der lebenslänglichen Verwahrung:

  • Wird sie nicht ausgesprochen, kann die Staatsanwaltschaft für sich beanspruchen, es wenigstens versucht zu haben: «Blame it on the judges!»
  • Wird sie ausgesprochen, kann die Staatsanwaltschaft für sich beanspruchen, dem Gericht einen Weg aufgezeigt zu haben, wie man das Gesetz auch noch auslegen könnte.

Man kann davon halten was man will. Es soll aber bitte niemand mehr mit der Mär von der objektiven Staatsanwaltschaft kommen, die sich bei der Durchsetzung des Strafanspruchs an das Gesetz hält.

Ich will hier keine Prognose zum Urteil abgeben. Aber das Bezirksgericht könnte ja auch nach dem Motto verfahren, dass es ja noch höhere Instanzen gibt. Am Ende könnte der Zorn dorthin gelenkt werden, wo die Distanz zeitlich und örtlich am grössten ist: Lausanne.