Brian bleibt in Haft

Das Trauerspiel um die prozessuale Haft von Brian setzt sich fort. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab (BGer 1B_22/2023 vom 13.02.2023, Dreierbesetzung, Medienmitteilung). In der Sache geht es um angebliche Straftaten, welche Brian in Haft begangen haben soll, wo er nun trotz Wiederholungsgefahr bleibt.

Die dafür nötige negative Prognose stützt sich auf eine vor vier Jahren erstellte Risikoeinschätzung. Dass das kaum halten kann, haben Vorinstanz und Bundesgericht zumindest indirekt angesprochen und die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Prognose zeitnah zu aktualisieren; dies im Hinblick auf allfällige weitere Haftprüfungen:

Die Vorinstanz stützt ihre Erwägungen unter anderem auf die deutlich ungünstig ausgefallene Gefährlichkeitsprognose vom 13. Februar 2019 des forensischen Gutachters. Wie sie zutreffend festhält, muss die unterdessen bereits vier Jahre zurückliegende medizinisch-psychiatrische Risikoeinschätzung – im Hinblick auf allfällige weitere Haftprüfungen – zeitnah aktualisiert werden. Das Obergericht hat die Staatsanwaltschaft in diesem Sinne zu Recht angewiesen, im Hinblick auf allfällige neue Haftprüfungen unverzüglich entsprechende Abklärungen zu treffen (E. 2.8). 

Unter Beachtung dieser richterlichen Anweisung wird die Staatsanwaltschaft die nächsten paar Haftverlängerungen bestimmt erhalten und Brian kann eine Entlassung in absehbarer Zeit vergessen. Helfen könnte ihm nur eine neue Risikoeinschätzung. Vom Recht hat er kaum etwas zu erwarten.