Netzsperre via Beschlagnahmung?

Vor fast zehn Jahren habe ich hier auf den Fall einer strafprozessualen Netzsperre durch die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Dem Thema bin ich anschliessend nicht mehr begegnet.

Nun wird es von eher unerwarteter Seite in umso verdankenswerterer Weise aufgegriffen: digitec.ch berichtet darüber, dass Fredy Künzler, Geschäftsführer von Init7 sich weigert, einer entsprechenden Verfügung der Staatsanwaltschaft nachzukommen. Die Weigerung hat ihm eine Busse eingetragen, die er nun gerichtlich anficht (vgl. dazu auch wnti.ch). Dass sich sonst niemand zu wehren scheint, überrascht mich in einer Unternehmenswelt, die Compliance als höchste Tugend sieht, längst nicht mehr.

Anwaltskollege Martin Steiger, über dessen Datenschutzplaudereien ich selbst getriggert wurde, hat das Thema auch hier vertieft. Er liefert eine wertvolle Übersicht über die juristische Literatur zum Thema, das dogmatisch m.E. noch nicht wirklich durchdrungen ist. Das liegt wohl daran, dass wir Juristen die Technologie zu wenig gut verstehen. Wer sie versteht, dürfte unweigerlich zum Schluss kommen, dass diese Netzsperren mit der StPO-Beschlagnahme nicht einmal im Ansatz etwas zu tun haben. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich das Bundesgericht das notwendige Wissen beschafft, bevor es den bei ihm hängigen Fall entscheidet.