Polizeigesetz BE: teilweise verfassungswidrig

Das Bundesgericht hat heute Teile des revidierten Polizeigesetzes des Kantons Bern in öffentlicher Verhandlung für verfassungswidrig erklärt. Gemäss Medienmitteilung sind betroffen

  • die Bestimmung zur anlasslosen Datenspeicherung und die Erstellung von Bildaufnahmen von Fahrzeuginsassinnen und -insassen und
  • die Regelung zum Einsatz von Körperkameras durch Polizeiangehörige.

Die entsprechende Medienmitteilung findet sich hier.