Polizeigesetz BE: teilweise verfassungswidrig
Das Bundesgericht hat heute Teile des revidierten Polizeigesetzes des Kantons Bern in öffentlicher Verhandlung für verfassungswidrig erklärt. Gemäss Medienmitteilung sind betroffen
- die Bestimmung zur anlasslosen Datenspeicherung und die Erstellung von Bildaufnahmen von Fahrzeuginsassinnen und -insassen und
- die Regelung zum Einsatz von Körperkameras durch Polizeiangehörige.
Die entsprechende Medienmitteilung findet sich hier.