Bezifferung und Begründung der Adhäsionsklage
Art. 331 Abs. 2 StPO schreibt seit 1.1.2024 vor, dass die Adhäsionsklagen vor der Hauptverhandlung und innert der angesetzten Frist
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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WeiterlesenDas Bezirksgericht Aarau hat einem amtlichen Verteidiger Kosten über CHF 1,000.00 auferlegt, weil er Beweisanträge, welche das Gericht guthiess, erst
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WeiterlesenDas Bundesgericht wirft dem Obergericht des Kantons Bern vor, der Verzicht auf ein mündliches Berufungsverfahren sei problematisch (BGer 6B_1212/2015 vom
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