Verurteilt gestützt auf Spekulationen

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts hat das Obergericht AG einen Beschuldigten gestützt auf Spekulationen wegen Landesfriedensbruchs (Art. 260 StGB) verurteilt (BGer 6B_862/2017 vom 09.03.2017).

Das Bundesgericht spricht direkt frei. Es stellt fest, das strafrechtliche Legalitätsprinzip (Art. 1 StGB) sei verletzt (darauf muss man zuerst kommen):

Der angefochtene Schuldspruch beruht letztlich auf spekulativen sachverhaltlichen Annahmen. Die Vorinstanz verletzt das strafrechtliche Legalitätsprinzip (Art. 1 StGB), weil sie im Ergebnis – über die gesetzliche Beweiserleichterung (mit vereinten Kräften ausgeübte Gewalt als objektive Strafbarkeitsbedingung) hinaus – auch auf den konkreten Beweis einer Teilnahme an der Zusammenrottung verzichtet (vgl. E. 1.3.2) [E. 1.3.4].