Keine Durchsuchung des geamten Mail-Archivs von Drittpersonen
Das Bundesstrafgericht verweigert der Eidgenössischen Zollverwaltung in einem Mehrwertsteuerhinterziehungsverfahren die Entsiegelung des Mail-Archivs einer nicht beschuldigten Aktiengesellschaft (BStGer BE.2013.6 vom 29.10.2013).
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