Update: Akteneinsicht bei versiegelten Akten

Beim letzten Beitrag hatte ich ja gefragt, wie das Akteneinsichtsrecht konkret vollzogen werden soll. Dabei war ich auf die für Anwälte übliche Variante fixiert: im eigenen Büro.

Bei versiegelten Akten findet die Einsichtnahme praxisgemäss vor Ort statt (in den Räumen des ZMG, welches das Siegel bricht und anschliessend wieder anbringt).

Schwieriger wird es bei elektronischen Daten, wenn man selbst keine Kopie hat. Hat jemand Erfahrung damit?