Wenn gelöschte Vorstrafen doch zu berücksichtigen sind
Das Bundesgericht heisst erneut eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft ZH gegen eine Haftentlassungsverfügung gut (BGer 1B_589/2021 vom 19.11.2021, Fünferbesetzung). Der verfahrensleitende
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